Eine Arbeitsstunde hat viele Preise: was sie den Arbeitgeber kostet, was am Lohnzettel steht, was netto ankommt und was davon nach Mehrwertsteuer wirklich konsumiert werden kann. Hier siehst du die komplette Kette, den Vergleich Angestellt / Einzelunternehmen / GmbH und ein anpassbares Haushaltsbudget.
Monatlicher laufender Bezug: links die wahren Kosten des Arbeitgebers, rechts was übrig bleibt.
Jahresbetrachtung mit zwei gleich hohen Sonderzahlungen; vor Arbeitnehmerveranlagung. Begünstigte Besteuerung innerhalb des Jahressechstels, nicht pauschal 6 % auf das Brutto.
Das Modell gilt für eine ganzjährig beschäftigte, erwachsene angestellte Person in Wien mit zwölf gleichen Monatsgehältern und zwei Sonderzahlungen. Ein 13. und 14. Gehalt ist kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch; maßgeblich sind insbesondere Kollektivvertrag und Arbeitsvertrag. Wochenstunden dienen hier nur zur Umrechnung, nicht zur Prüfung des kollektivvertraglichen Mindestentgelts.
Lohnsteuer ist die vom Arbeitgeber einbehaltene Einkommensteuer. Die Stufen 2026 betragen 0 % bis 13.539 €, danach 20 %, 30 %, 40 %, 48 %, 50 % und über einer Million Euro 55 %. Nur der Teil innerhalb der jeweiligen Stufe wird mit deren Satz besteuert. Maßgeblich ist das steuerpflichtige Einkommen, nicht das Brutto einschließlich Sonderzahlungen.
Die laufenden Dienstnehmerabzüge betragen in Wien im Standardsatz 18,32 %, einschließlich 0,75 % Wohnbauförderungsbeitrag. Bei niedrigen Bezügen sinkt der Arbeitslosenversicherungsanteil. Die monatliche SV-Beitragsgrenze beträgt 6.930 €, für Sonderzahlungen zusammen 13.860 € jährlich. Auf Sonderzahlungen fallen weder AK-Umlage noch Wohnbauförderungsbeitrag an.
Arbeitgeberseitig berücksichtigt das Modell 21,23 % laufende SV bis zur Beitragsgrenze, dazu 1,53 % betriebliche Vorsorge, 3,7 % Dienstgeberbeitrag, 0,36 % Wiener Zuschlag und 3 % Kommunalsteuer. Die letzten vier Positionen werden im Standardfall nicht an der SV-Grenze gedeckelt. Wiener Dienstgeberabgabe, e-card-Serviceentgelt, branchenspezifische Umlagen und Sonderfälle sind nicht enthalten.
Die Ergebnisse zeigen die Auszahlung vor Arbeitnehmerveranlagung. Der Verkehrsabsetzbetrag von 496 € und das Werbungskostenpauschale von 132 € sind enthalten; Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, SV-Rückerstattung, Familienbonus, Pendlerpauschale und persönliche Abzüge nicht. Gerade bei kleinen Einkommen kann das endgültige Jahresnetto deshalb höher liegen.
Ein Kunde zahlt einen Betrag. Er kann ihn an einen Unternehmer zahlen oder als Arbeitgeber für eine Angestellte ausgeben. Diese Seite verfolgt denselben Euro auf beiden Wegen bis zum Netto, nach dem Rechtsstand 2026: Umsatzsteuer, Sozialversicherung nach GSVG und ASVG, der progressive Tarif der Einkommensteuer und der Lohnsteuer samt begünstigtem 13. und 14. Gehalt.
Links der Unternehmer, rechts die Angestellte. Beide Säulen sind gleich hoch, weil der Kunde beide Male dasselbe zahlt. Grün ist, was ankommt.
Gleiches Budget des Zahlers, nicht gleiche Arbeitsstunden oder Leistungen. Zusätzlicher Arbeitgeber-Sachaufwand wird nicht modelliert; Betriebsausgaben gelten nur auf der selbstständigen Seite. Nettowerte ohne persönliche Veranlagung und allfällige SVS-KV-Gutschrift. Beiträge enthalten auch Vorsorge, nicht nur Steuern.
Welcher Anteil vom Kundeneuro ankommt, je nachdem, wie viel der Kunde im Jahr zahlt. Progressive Steuern, Beitragsgrenzen und Betriebsausgaben beeinflussen den Verlauf.
Umsatzsteuer wird grundsätzlich auf steuerpflichtige Umsätze erhoben. Der Unternehmer schuldet sie dem Finanzamt und kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Vorsteuer abziehen. Ein Firmenkunde kann die verrechnete Steuer nur dann zurückholen, wenn er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Das ist etwa bei unecht steuerbefreiten Tätigkeiten nicht selbstverständlich. Der Firmenkundenvergleich setzt vollen Vorsteuerabzug voraus und verwendet den Betrag ohne Umsatzsteuer.
Ein Privatkunde trägt den Bruttopreis. Bei 20 % Umsatzsteuer enthalten 120.000 € Zahlung 100.000 € Nettoumsatz und 20.000 € Umsatzsteuer, vor Vorsteuerabzug. Das sind 16,67 % des Bruttopreises, nicht 20 %. Ob die Steuer wirtschaftlich über einen höheren Endpreis oder einen geringeren Nettoerlös getragen wird, hängt von Wettbewerb und Nachfrage ab.
Das Modell unterstellt Regelbesteuerung mit 20 %, auch unter der Kleinunternehmergrenze. Seit 2025 gilt für die österreichische Kleinunternehmerbefreiung grundsätzlich eine Umsatzgrenze von 55.000 € im laufenden und vorangegangenen Kalenderjahr; es gibt eine 10-%-Toleranz im Überschreitungsjahr. Dann wird grundsätzlich keine Umsatzsteuer verrechnet, aber auch keine Vorsteuer abgezogen. Diese Variante, ermäßigte Sätze, Reverse Charge und grenzüberschreitende Fälle werden hier nicht berechnet.
Angestellte haben grundsätzlich fünf Wochen bezahlten Urlaub, nach Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen sechs, sowie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Arbeitslosenversicherung. Feiertage bringen nur dann zusätzliche arbeitsfreie Tage, wenn sie auf sonstige Arbeitstage fallen. Selbständige müssen Ausfallzeiten und betriebliche Risiken in ihren Preisen berücksichtigen; ihre SVS bietet ebenfalls Kranken- und Pensionsversicherung, aber keine automatisch gleichwertige Absicherung aller Risiken.
Gleiche jährliche Ausgaben des Auftraggebers bedeuten weder gleiche produktive Arbeitsstunden noch gleiche Risiken. Ein Werkvertrag darf eine tatsächlich unselbständige Beschäftigung nicht bloß anders benennen. Der Vergleich ist eine Rechenhilfe; er entscheidet nicht über die rechtliche Einordnung eines Beschäftigungsverhältnisses.
Was das Modell annimmt. Die SVS-Rechnung ist eine Näherung für einen laufenden Betrieb mit gleichbleibendem Gewinn: 18,5 % Pensionsversicherung, 6,8 % Krankenversicherung, 1,53 % Selbständigenvorsorge und 155,40 € Unfallversicherung pro Jahr. Mindest- und Höchstgrundlage sowie der Grundfreibetrag (15 % bis 33.000 € Gewinn, höchstens 4.950 €) sind berücksichtigt. Vorläufige Beiträge, Nachzahlungen und Gründungsregeln können den tatsächlichen Geldfluss erheblich verändern. Die Vorsorge basiert tatsächlich auf der vorläufigen KV-Grundlage; das Modell setzt diese mit der laufenden Grundlage gleich. Die GmbH-Linie zeigt ausschließlich 23 % Körperschaftsteuer und 27,5 % KESt bei vollständiger Ausschüttung: zusammen 44,175 % des Gewinns. Sie berücksichtigt weder Geschäftsführerbezug noch Sozialversicherung, Mindest-KöSt oder zusätzliche Verwaltungskosten und ist keine vollständige Netto-Prognose.
Rechtsformen für die Gründung in Österreich, kompakt: Die Wahl entscheidet über Haftung, Steuerlogik, Sozialversicherung und Gründungsaufwand. Sie lässt sich später ändern, ein Wechsel kostet aber Zeit und Beratung.
Eine natürliche Person führt das Unternehmen und haftet persönlich. Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich, soweit die Tätigkeit der Gewerbeordnung unterliegt; freie Berufe und neue Selbständige sind gesondert zu prüfen. Es gibt kein gesetzliches Mindestkapital. Laufende Kammer-, Versicherungs- und Verwaltungskosten können trotzdem anfallen.
Bei der OG haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt. Bei der KG haften Komplementäre unbeschränkt; die Außenhaftung eines Kommanditisten richtet sich nach der eingetragenen Haftsumme und entfällt insoweit, als die Einlage geleistet ist. Gewinne werden steuerlich grundsätzlich den Gesellschaftern zugerechnet. Firmenbucheintragung erforderlich.
Eigene juristische Person mit grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkter Haftung. Mindeststammkapital 10.000 €, bei Bargründung grundsätzlich mindestens 5.000 € einzuzahlen. Persönliche Garantien und Geschäftsführerhaftung bleiben möglich. Gesellschaftsvertrag und Firmenbuch sind erforderlich; für bestimmte Einpersonengründungen gibt es ein vereinfachtes digitales Verfahren. Die Versicherung geschäftsführender Gesellschafter hängt insbesondere von Beteiligung und Einfluss ab (ASVG oder GSVG).
Die Flexible Kapitalgesellschaft hat ebenfalls 10.000 € Mindeststammkapital. Sie ermöglicht unter anderem Unternehmenswert-Anteile für Beteiligungsmodelle und erleichterte Anteilsübertragungen. Sie ist keine eigene Steuerbegünstigung; Kosten, Mitspracherechte und Beteiligungsstruktur sind entscheidend.
Der OECD-Abgabenkeil misst für einen definierten Haushalt Einkommensteuer und erfasste Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge abzüglich Geldleistungen in Prozent der Arbeitskosten. Hier: alleinstehend, kinderlos, nationaler Durchschnittsverdienst, Jahr 2025. Er ist keine allgemeine Steuerquote für alle Haushalte. Unsere Modellkurve verwendet österreichische Regeln 2026 und einen anderen Abgabenumfang, insbesondere einschließlich betrieblicher Vorsorge und Wiener DZ; die Werte sind deshalb nicht identisch mit der OECD-Methode.
Abgabenkeil 2025, alleinstehend ohne Kinder beim Durchschnittsverdienst. Die senkrechte Linie markiert den OECD-Schnitt. Österreich liegt auf Platz vier von 38. Die Grafik zeigt eine Länderauswahl.
Österreichs Abgabenkeil ist keine einzelne Zahl. Gerechnet mit derselben Maschine wie im ersten Reiter: Arbeitgeberkosten gegen Jahresnetto inklusive 13. und 14. Gehalt.
Ausgewählte Länder: OECD-Abgabenkeil 2025 und Sozialschutzleistungen in Prozent des BIP 2024 (Eurostat-Datenbank, abgerufen am 25.09.2026). Der EU-Marker stammt aus der Frühschätzung vom November 2025. Unterschiedliche Bezugsgrößen und Jahre: Die Differenz der beiden Punkte ist weder ein individueller Verlust noch eine Rückzahlungsquote.
Fehlende OECD-Mitgliedschaft ist der Grund, warum viele Staaten hier nicht erfasst werden. Keine persönliche Einkommensteuer bedeutet nicht automatisch keine Beiträge oder keine sonstigen Abgaben. Der Vergleich muss auch verpflichtende private Versicherungen und den Zugang zu Leistungen berücksichtigen.
Keine persönliche Einkommensteuer auf Arbeitseinkommen bedeutet nicht abgabenfreie Lebenshaltung. Umsatzsteuer, Unternehmensbesteuerung, Versicherung und der jeweilige Aufenthaltsstatus müssen getrennt betrachtet werden.
Die Einkommensteuerbefreiung für viele ansässige Personen hat Ausnahmen, insbesondere für französische Staatsangehörige. Sozialbeiträge und indirekte Steuern bleiben relevant.
Die Systeme unterscheiden sich. Aus der fehlenden persönlichen Lohnsteuer lässt sich weder Beitragsfreiheit noch ein einheitlicher Leistungsanspruch für Staatsangehörige und Zugewanderte ableiten.
Keine persönliche Einkommensteuer ist kein Beleg für das Fehlen von Altersvorsorge oder Pflichtbeiträgen. Die beiden Länder müssen getrennt betrachtet werden; hier wird keine vollständige Abgabenrechnung gezeigt.
Die OECD erfasst beim Durchschnittsverdienst hier keinen positiven Abgabenkeil. Verpflichtende Zahlungen an nichtstaatliche Systeme können außerhalb dieser Definition liegen. Der Wert bedeutet nicht, dass Steuern und Beiträge durch Absetzbeträge vollständig ausgeglichen werden.
Verpflichtende Beiträge an privat organisierte Sicherungssysteme werden nicht vollständig im OECD-Abgabenkeil erfasst. 7,5 % ist daher keine vollständige Messung aller verpflichtenden Belastungen.
Haushaltsstrom, zweites Halbjahr 2025, 2.500–4.999 kWh Jahresverbrauch, inklusive Steuern und Abgaben; Eurostat nrg_pc_204. Markierung: EU-27, 28,96 ct/kWh. Österreich: 32,72 ct/kWh. Diese Werte sind keine Industriestrompreise.
Das gesamte Netto wird im Beispiel ausgegeben. USt-Anteil bedeutet Steuer geteilt durch Endpreis, nicht gesetzlicher Steuersatz. Bei 20 % USt sind das 16,67 %. Sparen, steuerfreie Käufe und ermäßigte Sätze verändern den Mix.
Der Kreislauf zeigt eine Modellrechnung beim oben gewählten Monatsbrutto. Die Nettoquote hängt vom Einkommen ab. Beim Konsum ist Umsatzsteuer bereits im Endpreis enthalten; sie wird nicht noch einmal vom Kontostand abgezogen. Die Grafik zerlegt den Nettolohn in enthaltene Umsatzsteuer und Warenwert ohne Umsatzsteuer. Dieser Warenwert ist keine inflationsbereinigte Kaufkraft.
Gewähltes Gehalt × 14 und gewählter USt-Anteil der Ausgaben; kein statistisch ermittelter Haushaltssatz.
Wohin geht das Geld privat? Ausgangspunkt sind die Durchschnittswerte der Konsumerhebung 2024/25 (Statistik Austria): 4.170 € Ausgaben pro Haushalt und Monat. Stell dein eigenes Haushaltsnetto ein und verschiebe die Anteile; der Rest ist deine Sparquote. Die 4.170 € sind durchschnittliche Konsumausgaben, kein Durchschnittseinkommen. Die Statistik enthält unter anderem unterstellte Mieten für selbst genutztes Eigentum; Kredittilgungen sind keine Konsumausgaben. Der persönliche Geldfluss und die statistischen Anteile sind daher nur eingeschränkt vergleichbar.
Alle Regler sind Prozente des Haushaltsnettoeinkommens. Für ein Jahresdurchschnittsbudget: Jahresnetto inklusive Sonderzahlungen ÷ 12. Das Starteinkommen von 4.200 € ist ein Beispiel, kein statistischer Durchschnitt.
Balken = dein Betrag · Markierung = österreichische Ausgabenverteilung, bezogen auf deine Gesamtausgaben. Negativer Rest steht links von null.
Beim Sparen werden Erträge im Modell wieder angelegt. Die konstante Rendite ist eine Annahme, keine Prognose. Beim Annuitätenkredit besteht die Rate aus Zinsen auf die verbleibende Schuld und Tilgung; die Zinsen werden bei ordnungsgemäßer Zahlung nicht automatisch der Schuld zugeschlagen. Ausführlicher, mit Tilgungsplan, Kaufnebenkosten, Kaufen oder Mieten und aktuellen Zinsen samt Quellen, rechnet das Kapitel Zinsrechner und Immobilienmarkt.
Je länger die Laufzeit, desto stärker überholen die Erträge die Einzahlungen. Genau deshalb ist Zeit der wichtigste Faktor beim Vermögensaufbau.
Vereinfachte Annuität bei konstantem Sollzins, ohne Gebühren und Kaufnebenkosten. Die KIM-V ist am 30. Juni 2025 ausgelaufen. Die FMA-Leitlinien nennen weiterhin höchstens 90 % Beleihungsquote, 40 % Schuldendienstquote und 35 Jahre Laufzeit. Die Bank prüft den Einzelfall; diese Anzeige ist keine Kreditzusage.
Einkommen: 13./14. Nettobezug einrechnen und die Jahressumme durch 12 teilen. Weitere Raten: bestehende Kredite eintragen. Lebenshaltung, Gebühren und Kaufnebenkosten kommen hinzu.
Beispielannahmen: 10 % Kaufnebenkosten und 15.000 € Reserve, keine vorgeschriebenen Beträge. Nebenkosten werden hier aus eigenen Mitteln bezahlt und erhöhen den Kredit nicht. Die Reserve bleibt als Guthaben erhalten und ist keine Ausgabe. Im Nebenkostenanteil Grunderwerbsteuer, Grundbuch- und Pfandrechtseintragung, Vertragserrichtung sowie allfällige Makler- und Finanzierungsgebühren berücksichtigen; an konkrete Angebote und mögliche Befreiungen anpassen. Renovierung und Einrichtung kommen hinzu. Österreich: Kaufnebenkosten
Steuern finanzieren Bund, Länder und Gemeinden; SV-Beiträge fließen überwiegend an Sozialversicherungsträger. Die folgende Grafik zeigt nur den Bundesvoranschlag 2026, beschlossen 2025: 125,9 Mrd € Auszahlungen und 107,6 Mrd € Einzahlungen, somit 18,3 Mrd € geplanter negativer Finanzierungssaldo. Es handelt sich um Planwerte, nicht um den abgeschlossenen Haushalt 2026.
Bundesvoranschlag 2026 (BMF). Größte Einnahmequellen sind Umsatzsteuer und Lohnsteuer, also genau die Abgaben aus Preis & Bilanz und diesem Werkzeug.
Historisches Prognosebeispiel: Statistik Austria, Bevölkerungsprognose 2023, Basisjahr 2022. Altersgruppen sind nicht gleichbedeutend mit Erwerbstätigkeit oder Pensionsbezug.
Österreichs gesetzliche Pensionen werden überwiegend im Umlageverfahren finanziert: laufende Beiträge und steuerfinanzierte Bundesmittel bezahlen laufende Pensionen. Im dargestellten Plan 2026 entfallen rund 20,3 Mrd. € auf die Pensionsversicherung (UG 22); die 34,2 Mrd. € umfassen zusätzlich Beamtenpensionen. Diese Zahlungen sind bereits in den Bundesausgaben enthalten. Sie dürfen nicht nochmals zu den 18,3 Mrd. € Finanzierungslücke addiert werden. Umgekehrt ist nicht das gesamte Bundesdefizit ein Pensionsdefizit.
Der Finanzierungsdruck ist real. Das Langfristszenario 2025 des BMF erwartet öffentliche Pensionsausgaben von 14,9 % des BIP 2024, 15,9 % 2035 und 15,8 % 2060. Alterung, Gesundheit, Pflege und Zinskosten belasten gemeinsam die öffentlichen Finanzen. Das zeigt budgetären und politischen Anpassungsbedarf, keinen bewiesenen Zeitpunkt, an dem Pensionen ausfallen. Beschäftigung, Produktivität, tatsächliches Pensionsantrittsalter, Beiträge, Steuern und Leistungsregeln bestimmen die Tragfähigkeit mit.
Eine persönliche Pensionslücke ist etwas anderes: der Abstand zwischen dem benötigten Nettoeinkommen im Ruhestand und der erwarteten Nettopension. Sie hängt von Pensionskonto, Erwerbsverlauf und Lebenshaltungskosten ab und lässt sich nicht aus dem Staatsdefizit ablesen.