Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Kubanka Smart Media Solutions und ihren Kundinnen und Kunden, vom ersten Konzept über Vergütung und Nutzungsrechte bis zur Vertraulichkeit. Sie sind Bestandteil jedes Agenturvertrags, jedes Angebots und jedes Auftrags. Um die Texte lesbar zu halten, heißt Kubanka Smart Media Solutions im Folgenden „Agentur“ und die Auftraggeberin oder der Auftraggeber „Kunde“.

Fassung vom 29. Oktober 2026

Inhalt
  1. 01Geltungsbereich
  2. 02Grundsätze der Zusammenarbeit
  3. 03Vertragsabschluss und Leistungsumfang
  4. 04Fremdleistungen und Beauftragung Dritter
  5. 05Mitwirkungspflichten des Kunden
  6. 06Vorlaufzeit und kurzfristige Aufträge
  7. 07Erreichbarkeit
  8. 08Kontrolle, Freigabe und Abnahme
  9. 09Haftung
  10. 10Vergütung, Kostenvoranschlag und Nebenkosten
  11. 11Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
  12. 12Rücktritt des Kunden vor Projektbeginn
  13. 13Nutzungsrechte
  14. 14Eigentum und Urheberrecht
  15. 15Konzept- und Ideenschutz
  16. 16Eigenwerbung und Referenzen
  17. 17Ähnlichkeit von Werken und Tätigkeit für Mitbewerber
  18. 18Vertraulichkeit
  19. 19Aufbewahrung und Archivierung
  20. 20Datenschutz und Datensicherung
  21. 21Plattformen und Werkzeuge Dritter
  22. 22Vertragsdauer und Kündigung
  23. 23Rücktrittsrecht für Verbraucher
  24. 24Schlussbestimmungen

01Geltungsbereich

Agentur
Kubanka Smart Media Solutions
Inhaber Martin Kubanka
Anschrift
Roschegasse 3/26, 1110 Wien, Österreich
UID-Nummer
ATU78460657
  1. 1.1

    Diese AGB gelten für alle Leistungen, Angebote und Verträge der Agentur gegenüber ihren Kunden. Sie gelten auch für künftige Geschäfte, selbst wenn nicht gesondert auf sie hingewiesen wird.

  2. 1.2

    Die AGB werden jedem Agentur- oder Rahmenvertrag als Beilage angeschlossen und sind jederzeit unter kubanka.at/agb abrufbar. Mit dem Vertragsabschluss erkennt der Kunde ihre Geltung ausdrücklich an. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

  3. 1.3

    Die AGB gelten auch für das vorvertragliche Verhältnis, insbesondere wenn die Agentur auf Einladung eines potenziellen Kunden ein Konzept ausarbeitet und präsentiert (Punkt 15).

  4. 1.4

    Individuelle Vereinbarungen, insbesondere ein Agenturvertrag, ein Angebot oder eine Leistungsbeschreibung, gehen diesen AGB vor. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Agentur ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

  5. 1.5

    Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), gelten diese AGB nur, soweit ihnen zwingende Bestimmungen des Verbraucherrechts nicht entgegenstehen.

02Grundsätze der Zusammenarbeit

  1. 2.1

    Ziel der Zusammenarbeit ist die Optimierung und Erweiterung des werblichen und kommunikativen Auftritts des Kunden, seines Unternehmens, seiner Produkte und seiner Dienstleistungen im Markt. Beide Seiten verbindet dabei ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Diese AGB sollen Missverständnisse über die wechselseitigen Rechte und Pflichten vermeiden und Rechtsklarheit schaffen.

  2. 2.2

    Die Zusammenarbeit ist auf Dauer angelegt und beruht auf Professionalität, Transparenz und gegenseitigem Respekt. Marktbedingungen, technologische Entwicklungen und Unternehmensziele können sich ändern: Die Agentur passt ihre Leistungen flexibel an neue Anforderungen an, der Kunde stellt die dafür erforderlichen Informationen rechtzeitig bereit.

  3. 2.3

    Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach hohen Qualitätsstandards.

  4. 2.4

    Sofern nicht anders vereinbart, steht es beiden Seiten frei, ähnliche Geschäftsbeziehungen mit anderen Unternehmen einzugehen. Eine exklusive Zusammenarbeit bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

03Vertragsabschluss und Leistungsumfang

  1. 3.1

    Der Kunde beauftragt die Agentur mit der werblichen und kommunikativen Betreuung seiner Produkte, seiner Dienstleistungen oder seines Unternehmens selbst (Imagewerbung, Corporate Identity) im vereinbarten Umfang. Der Vertrag kommt mit dem unterzeichneten Auftrag oder mit der schriftlichen Annahme eines Angebots der Agentur zustande.

  2. 3.2

    Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Agenturvertrag. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

  3. 3.3

    Je nach Auftrag kann die Betreuung insbesondere folgende Leistungen umfassen:

    • Werbevorbereitung, Entwicklung von Werbestrategien und gestalterischen Konzepten
    • Werbegestaltung, Werbetexte, Rohlayouts und Copywriting
    • Fotodokumentationen und fotografische Begleitung von Veranstaltungen
    • Social-Media-Inhalte wie Postings und Stories sowie bezahlte Werbeschaltungen
    • digitale Sujets und Werbemittel, auch für Druck und Merchandising, etwa Lanyards, Poster oder Kappen
    • Erstellung von Websites und deren laufende Betreuung, etwa Aktualisierungen, News-Beiträge oder Teamseiten
    • Messung von Interaktionen auf Websites und Berichte dazu (Analytics, Website-Reporting)
    • Betreuung, Pflege und Interaktion auf Social-Media-Kanälen (Social-Media-Management)
    • Direct Marketing und Kundenbindung in Text und Layout, etwa CI-konforme Newsletter
    • Verkaufsförderung: Beratung, Planung und Durchführung, Betreuung von Veranstaltungen, Gestaltung von Displaymaterial, Prospekten und sonstigen Verkaufshilfen
    • Konzeption, Entwicklung, Umsetzung, Koordination und Überwachung von Kundenveranstaltungen
    • Beschaffung und Prüfung der für Werbemaßnahmen erforderlichen Unterlagen, etwa Fotografien und Zeichnungen
    • Beobachtung von Mitbewerbern und Konkurrenzprodukten
    • Datensicherung auf agenturinternen und agenturexternen Systemen (Punkt 20)
    • regelmäßige Berichte über die geleistete Arbeit (Work Reporting)
  4. 3.4

    Die Agentur erstellt die vertragsgemäßen Leistungen termingerecht. Sie kann dabei KI-gestützte Werkzeuge einsetzen und prüft deren Ergebnisse, bevor sie sie dem Kunden übergibt (Datenschutzerklärung, Abschnitt Einsatz künstlicher Intelligenz). Die Prüfpflicht des Kunden nach Punkt 8 bleibt davon unberührt.

  5. 3.5

    Genehmigt der Kunde einen von der Agentur vorgeschlagenen Entwurf, gilt damit auch der mit diesem Vorschlag verbundene Kostenvoranschlag als genehmigt.

04Fremdleistungen und Beauftragung Dritter

  1. 4.1

    Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen oder Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen („Fremdleistung“).

  2. 4.2

    Die Beauftragung Dritter erfolgt im eigenen Namen der Agentur oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Beauftragt die Agentur Dritte im eigenen Namen, bleibt sie alleiniger Vertragspartner des Kunden.

  3. 4.3

    Die Agentur wählt Dritte sorgfältig aus und achtet darauf, dass sie über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

  4. 4.4

    Kosten für externe Dienstleister und Material verrechnet die Agentur nach Punkt 10.

05Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. 5.1

    Der Kunde stellt der Agentur alle für ihre Arbeit erforderlichen oder dienlichen Daten, Informationen, Unterlagen, Materialien und Zugänge, insbesondere zu Marketingzielen, Märkten und Produkten, zum vereinbarten Termin zeitgerecht und vollständig zur Verfügung. Die Agentur behandelt sie streng vertraulich (Punkt 18).

  2. 5.2

    Der Kunde stellt sicher, dass die übergebenen Unterlagen, etwa Texte, Fotos, Logos, Produktinformationen und Vorlagen, frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Rechte vorliegen. Werden Ansprüche Dritter wegen solcher Unterlagen geltend gemacht, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos.

  3. 5.3

    Der Kunde teilt der Agentur das zur Verfügung stehende Werbebudget mit. Bei laufender Betreuung nennt er vor jedem neuen Geschäftsjahr schriftlich den voraussichtlichen Umfang der geplanten Werbeaktivitäten und das dafür vorgesehene Budget und teilt Änderungen dieser Planung unverzüglich mit.

  4. 5.4

    Verzögerungen, die aus einer unzureichenden oder verspäteten Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zulasten der Agentur.

06Vorlaufzeit und kurzfristige Aufträge

  1. 6.1

    Der Kunde kündigt Aufträge mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Wochen an, damit die Agentur ausreichend Zeit für die Ausarbeitung und Erstellung der Werke hat. Das gilt insbesondere für Konzepte, Werbemittel und andere kreative Leistungen.

  2. 6.2

    Der Kunde informiert die Agentur frühestmöglich über bevorstehende Veranstaltungen, Kampagnen und alle damit verbundenen Erwartungen an die Leistung.

  3. 6.3

    Die Agentur kann Ad-hoc-Aufträge und kurzfristige Änderungswünsche („Last Minute“) ablehnen, wenn sie zeitlich nicht umsetzbar sind.

  4. 6.4

    Reicht der Kunde Änderungswünsche nachträglich oder ohne Einhaltung der Vorlaufzeit ein, kann sich die Fertigstellung verzögern und es können zusätzliche Kosten entstehen. Die Agentur zeigt dem Kunden in diesem Fall rechtzeitig und nachvollziehbar, welche Auswirkungen das auf Zeitplan und Kosten hat.

  5. 6.5

    Übernimmt die Agentur einen Auftrag trotz nicht eingehaltener Vorlaufzeit, kann sie dafür einen erhöhten Stundensatz oder einen Expresszuschlag verrechnen, den sie dem Kunden vorab mitteilt.

07Erreichbarkeit

  1. 7.1

    Die Agentur ist werktags von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr telefonisch und per E-Mail erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten richtet sich die Erreichbarkeit nach vorheriger Absprache und der Verfügbarkeit der zuständigen Ansprechperson.

  2. 7.2

    Für dringende Anliegen außerhalb der Geschäftszeiten kann der Kunde eine Notfallkontaktmöglichkeit erfragen, sofern die Agentur eine solche bereitstellt. Die Agentur reagiert dann bestmöglich.

  3. 7.3

    Die Agentur bemüht sich, Anfragen und Nachrichten innerhalb von 24 Stunden zu beantworten. Erfordert eine Anfrage eine längere Bearbeitungszeit, teilt die Agentur das dem Kunden mit.

  4. 7.4

    Für Verzögerungen, die durch eine unzureichende Erreichbarkeit des Kunden entstehen, übernimmt die Agentur keine Haftung.

08Kontrolle, Freigabe und Abnahme

  1. 8.1

    Der Kunde ist verpflichtet, alle Werke der Agentur vor ihrer Freigabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Versendung sorgfältig zu prüfen. Zu prüfen sind insbesondere Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Links auf Websites, die Rechtschreibung schriftlicher Werke und zur Veröffentlichung bestimmter Texte sowie Bilder, Videos, KI-generierte Inhalte, Sujets und alle sonstigen Werke.

  2. 8.2

    Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und Inhalt. Für Fehler, falsche Versionen oder fehlerhafte Zu- und Aussendungen, die der Kunde bei dieser Prüfung hätte erkennen können, haftet die Agentur nicht. Der Kunde hält die Agentur bezüglich Ansprüchen Dritter, die auf von ihm freigegebenen Inhalten beruhen, schad- und klaglos.

  3. 8.3

    Nach Fertigstellung ist der Kunde zur Abnahme der Leistung verpflichtet, sofern sie keine wesentlichen Mängel aufweist. Mängel teilt der Kunde der Agentur unverzüglich nach Übergabe schriftlich und nachvollziehbar mit. Gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

09Haftung

  1. 9.1

    Die Agentur weist den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung geplanter Werbemaßnahmen hin. Hält sie eine rechtliche Prüfung, etwa des Wettbewerbsrechts, durch eine besonders sachkundige Person für erforderlich, weist sie den Kunden darauf hin.

  2. 9.2

    Besteht der Kunde trotz eines solchen Hinweises auf der Umsetzung der Werbemaßnahme, haftet die Agentur nicht für daraus entstehende Nachteile und Risiken. Der Kunde hält die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter schad- und klaglos.

  3. 9.3

    In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur sowie ihrer Angestellten, Subunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- und Vermögensschäden des Kunden und Dritter ausgeschlossen, gleichgültig, ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss oder wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt.

  4. 9.4

    Diese Beschränkungen gelten nicht für Personenschäden und nicht, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes, eine weitergehende Haftung vorsehen.

10Vergütung, Kostenvoranschlag und Nebenkosten

  1. 10.1

    Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Angebot, dem Kostenvoranschlag oder dem Agenturvertrag. Hat der Kunde einen schriftlichen Kostenvoranschlag genehmigt, richtet sich die Vergütung nach den darin festgelegten Bedingungen.

  2. 10.2

    Die Agentur verrechnet nach Aufwand zu dem vereinbarten Stundensatz oder, wenn das nachweislich ausgehandelt und vereinbart wurde, eine Pauschalvergütung, etwa eine monatliche Pauschale. Werbemaßnahmen, die nicht von einer Pauschale erfasst sind, werden, sofern nicht anders vereinbart, gesondert nach dem vereinbarten Stundensatz verrechnet.

  3. 10.3

    Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern sie nicht ausdrücklich als Bruttopreise bezeichnet sind. Gegenüber Verbrauchern nennt die Agentur Bruttopreise.

  4. 10.4

    Kosten für externe Dienstleister und Material, etwa Lizenzen, Stockfotos, Druckkosten oder Werbeschaltungen, werden gesondert verrechnet und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden.

  5. 10.5

    Für Fahrten außerhalb eines Umkreises von 20 km um den Firmenstandort der Agentur verrechnet die Agentur, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung bedarf, das amtliche Kilometergeld in der jeweils geltenden Höhe. Übernachtungen und sonstige Ausgaben im Zusammenhang mit einer Dienstreise werden zusätzlich verrechnet.

  6. 10.6

    Die Agentur kann bei Vertragsabschluss eine Anzahlung verlangen; der Restbetrag ist dann bei Fertigstellung fällig. Veranstaltungen werden getrennt nach Aufwand verrechnet: 50 % sind als Vorschuss zu leisten, 50 % werden bei Fertigstellung fällig. Übersteigen die zur Auftragserfüllung erforderlichen Auslagen voraussichtlich 70 % des Gesamtvolumens, kann die Agentur einen entsprechend höheren Vorschuss verlangen.

  7. 10.7

    Die Agentur kann ihre Vergütung jährlich an marktübliche Entwicklungen anpassen. Preiserhöhungen teilt sie dem Kunden mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich mit.

11Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

  1. 11.1

    Rechnungen (Honorarnoten) sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, binnen 7 Kalendertagen ab Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

  2. 11.2

    Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an, bei Geschäften zwischen Unternehmern in der für diese geltenden Höhe. Der Kunde ersetzt außerdem alle Mahn- und Inkassospesen, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Die Agentur kann dafür auf Kosten des Kunden eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragen.

  3. 11.3

    Die Agentur kann bereits erbrachte Leistungen zurückbehalten und erst nach Begleichung sämtlicher offener Forderungen freigeben. Nutzungsrechte erwirbt der Kunde erst mit vollständiger Bezahlung (Punkt 13).

  4. 11.4

    Zahlungen können per Überweisung oder über die Zahlungsseite kubanka.at/payment geleistet werden; dort wickelt Stripe die Zahlung ab.

12Rücktritt des Kunden vor Projektbeginn

  1. 12.1

    Tritt der Kunde ohne Verschulden der Agentur vor Projektbeginn vom Auftrag zurück, etwa vor einem Filmdreh, einem Fototermin oder einer Eventbetreuung, kann die Agentur die tatsächlich angefallenen Kosten und Barauslagen sowie den entgangenen Gewinn für das gesamte Projekt verrechnen.

  2. 12.2

    Das gesetzliche Rücktrittsrecht von Verbrauchern nach Punkt 23 bleibt unberührt.

13Nutzungsrechte

  1. 13.1

    Mit der vollständigen Bezahlung des Honorars erwirbt der Kunde das Recht, die Leistungen der Agentur für den vereinbarten Verwendungszweck, im vereinbarten Umfang und für die vereinbarte Dauer zu nutzen. Das Urheberrecht selbst ist nach österreichischem Recht nicht übertragbar und bleibt beim Urheber.

  2. 13.2

    Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen die Nutzungsrechte für die Verwendung auf Social-Media-Kanälen und in nicht kommerziellen Online-Publikationen für die Dauer von fünf Jahren auf den Kunden über. Ist bei Vertragsabschluss eine längere Nutzung absehbar oder geplant, kann eine entsprechend längere Nutzungsdauer vereinbart werden.

  3. 13.3

    Für alle anderen Verwendungen gilt: Mangels anderer Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen nur für die Dauer des Vertragsverhältnisses nutzen. Nach dessen Ende ist eine weitere Verwendung nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig, die für jede Verwendung einzeln einzuholen ist.

  4. 13.4

    Umfang, Rahmen und Dauer der Nutzung regelt das jeweilige Nutzungsrecht. Das Entgelt für Nutzungsrechte berechnet die Agentur standardisiert nach den Empfehlungen von Design Austria über nutzungsrechte.online.

  5. 13.5

    Bei jeder Nutzung ist der Urheber zu nennen.

  6. 13.6

    Die Weitergabe oder Lizenzierung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

14Eigentum und Urheberrecht

  1. 14.1

    Sämtliche Leistungen der Agentur, einschließlich Bild- und Videomaterial, Präsentationsunterlagen wie Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen und Konzepte, Quelltexte, Websites und Sujets, auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und sind urheberrechtlich geschützt. Die Agentur kann sie jederzeit, insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, zurückverlangen.

  2. 14.2

    Zur Herausgabe von Arbeitsdateien, offenen Daten, Entwurfsoriginalen und Konzepten ist die Agentur nicht verpflichtet, soweit nichts anderes vereinbart ist.

  3. 14.3

    Von der Agentur erstellte Websites sowie von ihr erworbene Domains und Server bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt daran Nutzungsrechte für die Dauer der vereinbarten Zusammenarbeit.

  4. 14.4

    Die Agentur kann auf allen Arbeiten, Sujets und Werbemitteln auf den Urheber hinweisen und sie dezent mit ihrem Namen, ihrer Marke oder ihrem Logo versehen; ein Entgeltanspruch des Kunden entsteht dadurch nicht. Die Platzierung stimmt die Agentur mit dem Kunden ab; widerspricht der Kunde ausdrücklich, unterbleibt sie.

  5. 14.5

    Die Agentur behält sich Schadenersatzansprüche wegen unberechtigter Nutzung ihrer Leistungen ausdrücklich vor.

15Konzept- und Ideenschutz

  1. 15.1

    Bittet ein potenzieller Kunde die Agentur, vorab ein Konzept auszuarbeiten und zu präsentieren, und kommt die Agentur dieser Einladung vor Abschluss des Hauptvertrags nach, treten beide schon mit der Aufforderung und der Annahme der Konzeptausarbeitung in ein vorvertragliches Verhältnis, für das diese AGB gelten. Der potenzielle Kunde erkennt an, dass die Agentur mit der Konzeptausarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt.

  2. 15.2

    Konzepte der Agentur unterliegen in all ihren Teilen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes, soweit sie Werkhöhe erreichen. Eine eigenständige Nutzung oder Bearbeitung einzelner Teile ohne schriftliche Zustimmung der Agentur ist dem potenziellen Kunden daher nicht gestattet.

  3. 15.3

    Ideen, die (noch) keine Werkhöhe erreichen, unterliegen nicht dem Urheberrechtsgesetz. Sie können aber als zündender Funke am Beginn eines Schaffensprozesses der Ursprung späterer Projekte und Werbestrategien sein. Deshalb sind alle Elemente eines Konzepts geschützt, die eine Eigenart darstellen und geeignet sind, einer Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung zu geben. Als Idee im Sinne dieser AGB gelten insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, eigens angefertigte Grafiken und Illustrationen sowie Werbemittel, auch wenn sie für sich keine Werkhöhe erreichen.

  4. 15.4

    Ist der potenzielle Kunde der Meinung, dass ihm eine oder mehrere präsentierte Ideen bereits bekannt waren, teilt er das der Agentur binnen 14 Tagen nach der Präsentation unter Beilage von Nachweisen mit. Andernfalls ist davon auszugehen, dass die Agentur ausschließlich neue und damit geschützte Ideen präsentiert hat.

  5. 15.5

    Dem potenziellen Kunden ist es untersagt, die im Rahmen der Konzeptausarbeitung präsentierten Ideen und Produkte außerhalb eines mit der Agentur abzuschließenden Hauptvertrags unternehmerisch oder wirtschaftlich zu verwerten oder zu nutzen oder verwerten oder nutzen zu lassen. Werden Konzepte oder Ideen ohne schriftliche Zustimmung der Agentur verwendet, behält sie sich die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen vor.

16Eigenwerbung und Referenzen

  1. 16.1

    Die Agentur darf ihre Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus unentgeltlich zur Eigenwerbung nutzen, auch nach Ende der Zusammenarbeit, insbesondere auf ihrer Website, in sozialen Medien, in Portfolios und in Pitch-Unterlagen. Auf Drittplattformen wie Award-Seiten und Branchenportalen darf sie sie präsentieren, sofern der Kunde das nicht ausdrücklich untersagt.

  2. 16.2

    Die Agentur darf den Kunden in ihrer Referenzliste nennen und in Pressemitteilungen über erfolgreiche Projekte berichten. Wünscht der Kunde das nicht, teilt er es der Agentur schriftlich mit.

  3. 16.3

    Vertrauliche oder sensible Inhalte des Kunden, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, nutzt die Agentur nicht zur Eigenwerbung.

  4. 16.4

    Für Namen und Logo der Agentur auf Werbemitteln des Kunden gilt Punkt 14.

17Ähnlichkeit von Werken und Tätigkeit für Mitbewerber

  1. 17.1

    Werke desselben Urhebers können sich in ihrem Erscheinungsbild sinngemäß ähneln. Designs sind eigene, kreative Schöpfungen und naturgemäß in ihrem Erscheinungsbild verwandt; auch die Bildbearbeitung und der kreative Stil eines Werks können sich ähneln. Das ist als „Handschrift“ des Urhebers zu verstehen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Werke der Agentur kundenübergreifend nicht beabsichtigte Ähnlichkeiten aufweisen können.

  2. 17.2

    Dem Kunden ist bekannt, dass die Agentur für andere Auftraggeber tätig ist, auch für solche aus derselben Branche, etwa für mehrere Marken im Automobilbereich.

18Vertraulichkeit

  1. 18.1

    Die Agentur behandelt alle Informationen und Unterlagen, die ihr im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden und nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich. Angestellte und Dritte, die solche Informationen zur Durchführung der Arbeiten erhalten, verpflichtet sie zu gleicher Verschwiegenheit. Diese Pflicht gilt über das Ende des Vertrags hinaus.

  2. 18.2

    Vertrauliche Informationen sind alle wirtschaftlichen, technischen und sonstigen Daten, Mitteilungen, Schriftstücke und Ähnliches, einschließlich textlicher, tabellarischer, grafischer, fotografischer, zeichnerischer, elektronischer, mündlicher oder sonstiger Mitteilungen, Computersoft- und -hardware, Know-how und aller sonstigen zwischen den Parteien offengelegten Informationen und Werke, soweit sie für Dritte von wirtschaftlichem Interesse sein könnten und nicht bereits öffentlich bekannt sind, gleichgültig, ob sie in Vorgesprächen oder später offengelegt werden.

  3. 18.3

    Dritte sind Wettbewerber, Behörden und alle sonstigen Personen, die nicht mit einer der Parteien identisch sind, einschließlich Gesellschaftern, Tochtergesellschaften, Ehegatten und sonstigen Angehörigen der Parteien. Nicht als Dritte gelten Angestellte, Subunternehmer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und vergleichbare externe Berater einer Partei, soweit sie von Berufs wegen oder durch eine umfassende Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

  4. 18.4

    Die Parteien geben vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiter und machen sie nicht öffentlich bekannt, es sei denn, die andere Partei stimmt ausdrücklich schriftlich zu oder es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Mitteilung. Vor Abschluss eines Vertrags gilt das auch für die Tatsache, dass Gespräche zwischen ihnen geführt werden, und für deren Inhalt. Vertrauliche Informationen dürfen nur für Zwecke des gemeinsamen Vorhabens verwendet werden. Die Rechte der Agentur nach Punkt 16 bleiben unberührt.

  5. 18.5

    Eine Weitergabe liegt nicht vor, wenn vertrauliche Informationen nach Vertragsabschluss öffentlich oder Dritten bekannt werden, ohne dass eine der Parteien das zu vertreten hat.

  6. 18.6

    Unterlagen und Datenträger mit vertraulichen Informationen der anderen Partei sind dieser zurückzugeben, sobald sie für das gemeinsame Vorhaben nicht mehr benötigt werden. Vervielfältigungen und eigene Aufzeichnungen mit vertraulichen Informationen der anderen Partei dürfen nur zu eigenen Zwecken angefertigt werden und sind zu vernichten, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Gibt eine Partei vertrauliche Informationen an Personen weiter, die nicht als Dritte gelten, stellt sie sicher, dass diese an die Vertraulichkeit gebunden sind.

  7. 18.7

    Ist eine Partei verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Partei Dritten mitzuteilen, zeigt sie das der anderen Partei unverzüglich schriftlich an, sobald sie selbst davon Kenntnis erlangt.

19Aufbewahrung und Archivierung

  1. 19.1

    Die Agentur bewahrt die für den Kunden hergestellten Werke, Berichte, Druckunterlagen, Filme und Illustrationen ein Jahr ab Beendigung der jeweiligen Kommunikationsmaßnahme sachgemäß auf und händigt sie dem Kunden in dieser Zeit auf Wunsch aus.

  2. 19.2

    Nach Ablauf dieser Frist oder bei Vertragsende werden die Unterlagen dem Kunden auf seine Anforderung ausgehändigt, andernfalls vernichtet.

  3. 19.3

    Die Kosten für das Zusammenstellen, Versenden und Verpacken von Daten und Unterlagen, für eine Aufbewahrung über die vereinbarte Frist hinaus sowie gegebenenfalls für Abtransport und Vernichtung und die damit verbundenen Tätigkeiten und Versicherungen trägt der Kunde.

  4. 19.4

    Nicht mehr benötigte Unterlagen wie Manuskripte, Skizzen und Entwürfe nicht realisierter Werbemaßnahmen kann die Agentur sofort vernichten.

20Datenschutz und Datensicherung

  1. 20.1

    Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Ansprechpersonen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz (DSG), insbesondere zur Erfüllung des Vertrags. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

  2. 20.2

    Daten und Projektunterlagen werden lokal auf mehreren Festplatten und einem NAS-System der Agentur mehrfach gesichert. Für die Speicherung und Übermittlung von Dateien kann die Agentur Cloud-Dienste und Speichermedien von Drittanbietern einsetzen, etwa Google Drive, WeTransfer oder Dropbox.

  3. 20.3

    Die Betreuung von Social-Media-Kanälen des Kunden, etwa auf TikTok, Instagram oder Facebook, erfolgt über ein gesondertes Gerät, das ausschließlich für diesen Zweck genutzt wird.

  4. 20.4

    Verarbeitet die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, für die der Kunde verantwortlich ist, etwa beim Versand von Newslettern oder bei der Betreuung von Websites und Social-Media-Kanälen, schließen die Parteien dafür eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

21Plattformen und Werkzeuge Dritter

  1. 21.1

    Leistungen, die auf oder mit Plattformen und Werkzeugen Dritter erbracht werden, etwa auf TikTok, Instagram und Facebook, mit Website-Baukästen und Content-Management-Systemen wie Wix, mit Newsletter-Diensten wie CleverReach, mit Programmen von Adobe oder mit Diensten von Google wie Google Analytics, unterliegen zusätzlich den Nutzungs- und Datenschutzbedingungen der jeweiligen Anbieter.

  2. 21.2

    Auf Änderungen dieser Bedingungen, der Funktionen, Algorithmen und Reichweiten sowie auf Sperren oder Einschränkungen durch die Anbieter hat die Agentur keinen Einfluss und haftet dafür nicht.

22Vertragsdauer und Kündigung

  1. 22.1

    Der Vertrag beginnt mit dem unterzeichneten Auftrag und läuft auf unbestimmte Zeit oder für die vereinbarte Dauer.

  2. 22.2

    Ist eine Laufzeit vereinbart, etwa zwölf Monate, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich aufgelöst wird.

  3. 22.3

    Ist eine monatliche Pauschalvergütung vereinbart, gilt die im Vertrag vereinbarte Mindestlaufzeit; danach kann die Pauschalvereinbarung mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Agenturvertrag nichts anderes vereinbart ist.

  4. 22.4

    Beide Parteien können den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit aus wichtigem Grund auflösen, insbesondere bei schwerwiegender Vertragsverletzung oder unüberbrückbaren Meinungsverschiedenheiten. Eine solche Auflösung erfolgt schriftlich und nennt die Gründe klar.

  5. 22.5

    Kündigungen und Vertragsauflösungen bedürfen der Schriftform. Nach Ablauf der Laufzeit oder bei wirksamer Kündigung enden die Pflichten beider Parteien nach Maßgabe dieser AGB; Bestimmungen, die ihrer Natur nach fortwirken, insbesondere zu Nutzungsrechten, Vertraulichkeit, Aufbewahrung und Haftung, gelten weiter.

  6. 22.6

    Im Fall einer Beendigung arbeiten die Parteien kooperativ zusammen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

23Rücktrittsrecht für Verbraucher

  1. 23.1

    Ist der Kunde Verbraucher und wurde der Vertrag im Fernabsatz, etwa per E-Mail oder Telefon, oder außerhalb der Geschäftsräume der Agentur geschlossen, kann er binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.

  2. 23.2

    Um das Rücktrittsrecht auszuüben, informiert der Verbraucher die Agentur (Kubanka Smart Media Solutions, Martin Kubanka, Roschegasse 3/26, 1110 Wien, Österreich, martin@kubanka.at) mittels einer eindeutigen Erklärung, etwa per E-Mail oder Brief, über seinen Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten. Er kann dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Frist genügt es, die Erklärung vor Ablauf der Frist abzusenden.

  3. 23.3

    Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Agentur noch während der Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnt, und tritt er danach zurück, zahlt er einen anteiligen Betrag, der den bis dahin erbrachten Leistungen im Verhältnis zum vereinbarten Gesamtpreis entspricht. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht ist und der Verbraucher vor Beginn der Leistung ausdrücklich zugestimmt und zur Kenntnis genommen hat, dass er sein Rücktrittsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

  4. 23.4

    Im Übrigen gelten für Verbraucher die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG).

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Kubanka Smart Media Solutions, Martin Kubanka, Roschegasse 3/26, 1110 Wien, Österreich, martin@kubanka.at:

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

24Schlussbestimmungen

  1. 24.1

    Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Die Schriftform ist auch durch E-Mail gewahrt, soweit nichts anderes vereinbart ist.

  2. 24.2

    Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

  3. 24.3

    Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur in Wien. Für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht zuständig. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand nach § 14 KSchG.

  4. 24.4

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke ist diejenige wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt.

  5. 24.5

    Diese AGB liegen auch in englischer Sprache vor (kubanka.at/terms). Maßgeblich ist die deutsche Fassung.

Die Agentur freut sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.